AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der DMT Drehmaschinen GmbH & Co. KG
Stand: 30.09.2025
Gültig im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, solange keine neuen AGB in Kraft treten.

 

Urheberrecht, Geheimhaltung
An allen Abbildungen, Zeichnungen, sonstigen Unterlagen, Know-How und Ideen, die von uns entwickelt wurden, behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und nicht für vertragsfremde und/oder eigene Zwecke genutzt werden.

 

Datenschutz
Im Zuge der Zusammenarbeit werden von uns gegebenenfalls personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet. Dies geschieht im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der DMT Drehmaschinen GmbH & Co. KG.

 

2. Angebot, Vertragsschluss, Lieferumfang
Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Angebote dar. Diese können wir durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung annehmen.
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.

Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Die Beschaffenheit des Liefergegenstands richtet sich – sofern nicht anders vereinbart – nach dem Angebot.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Wir behalten uns Änderungen in Konstruktion, Ausführung und Material vor, sofern die vertraglich vorgesehene Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Technische Beratung ist nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Sie ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt. Der Kunde bleibt für die sach- und fachgerechte Verwendung der Produkte verantwortlich.

Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Daten und Informationen bleiben unser geistiges Eigentum. Ihre Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

 

3. Lieferanten- und Kundenschutz
Wenn wir dem Kunden ein Kauf- oder Verkaufsobjekt von Dritten nachweisen, verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Preis- und Vertragsverhandlungen ausschließlich über uns oder unsere autorisierten Partner zu führen.

Alle weiteren Geschäfte, die sich daraus ergeben, gelten ebenfalls als durch uns vermittelt und unterliegen diesen Bedingungen.

Angaben über Maschinenstandorte oder Interessenten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstoß ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet.

 

4. Vergütung
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und aller Nebenkosten (z. B. Reise-, Spesen- und Übernachtungskosten).

 

5. Preise
Unsere Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefer- und Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

 

6. Lieferung und Lieferzeiten
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden zumutbar sind – das heißt, wenn die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und keine zusätzlichen Kosten entstehen (sofern wir diese nicht übernehmen).

 

Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass:

  • alle technischen und kaufmännischen Details geklärt sind,
  • der Kunde erforderliche Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben rechtzeitig bereitstellt,
  • vereinbarte Anzahlungen oder Akkreditive pünktlich geleistet werden.

 

Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, berechnen wir ab einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrags pro Monat.

Falls wir eine Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. ausbleibende Selbstbelieferung), nicht einhalten können, informieren wir den Kunden unverzüglich und nennen einen neuen Termin. Ist die Lieferung auch dann nicht möglich, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall unverzüglich.

 

Höhere Gewalt
Im Falle einer dauernden Behinderung aus von uns nicht zu vertretenden und nicht vorhersehbaren Umständen sowie von höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik oder gesetzlichen Regelungen, die die Ausführung der vereinbarten Leistung unmöglich machen oder verzögern, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt. Vereinbarte Vertragstermine und -fristen gelten bei Eintritt höherer Gewalt und/oder der vorgenannten Umstände unverbindlich und werden unter Berücksichtigung der Dauer der Behinderung angemessen verlängert. Der Kunde wird umgehend über die Umstände informiert.

 

7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort – ohne Abzug – fällig.

Bei größeren Reparaturen oder Refurbishment-Aufträgen von Maschinen sind wir berechtigt, Anzahlungen in Höhe von bis zu 50% des Auftragswertes zu verlangen.

 

Bei Maschinenlieferungen sind wir berechtigt:

  • 1/3 des Kaufpreises als Anzahlung bei Auftragserteilung zu verlangen,
  • 2/3 des Kaufpreises bei Abnahme im Werk, vor der Auslieferung.

Teillieferungen dürfen anteilig abgerechnet werden. Zahlungskosten trägt der Kunde.

 

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Die Zahlung kann per Überweisung oder nach vorheriger Vereinbarung auch per Kreditkarte oder Lastschrift erfolgen. Zahlungen in Fremdwährung gelten erst dann als erfolgt, wenn uns der volle Eurobetrag ohne Einschränkungen zur Verfügung steht.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

 

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unsere Forderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, können wir:

  • ausstehende Leistungen verweigern,
  • sämtliche offenen Forderungen sofort fällig stellen,
  • angemessene Sicherheiten verlangen.

 

Stellt der Kunde keine Sicherheit, können wir – je nach Sachlage – vom Vertrag zurücktreten oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückverlangen.

 

8. Inkassovollmacht
Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, sie verfügen über eine schriftliche Inkassovollmacht.

 

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag sowie weiterer im Zusammenhang stehender Forderungen (z. B. aus Reparaturen, Ersatzteilen, Zubehörlieferungen) unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für zukünftige und bedingte Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung – selbst dann, wenn einzelne Forderungen in laufenden Rechnungen aufgeführt oder saldiert sind.

 

Während des Eigentumsvorbehalts:

  • Der Kunde darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen, aber nur mit unserer schriftlichen Zustimmung veräußern, weiterverarbeiten, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
  • Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, entsteht Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unserer Ware zum Gesamtwert.
  • Der Kunde muss die Ware sorgfältig und auf eigene Kosten verwahren, warten und ausreichend gegen Schäden (Feuer, Wasser, Diebstahl) versichern.

 

Forderungsabtretung:

  • Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, tritt er uns schon jetzt alle daraus entstehenden Forderungen mit Nebenrechten vorrangig ab.
  • Diese Abtretung gilt auch für den Fall, dass der Liefergegenstand weiterverarbeitet oder mit einem Grundstück verbunden wurde.

 

Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, sofern kein Zahlungsverzug oder Insolvenzrisiko besteht. Bei Widerruf dieser Ermächtigung hat uns der Kunde auf Anforderung eine Forderungsaufstellung zu übergeben und seine Abnehmer über die Abtretung zu informieren.

 

Rücktritt & Verwertung:

Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt:

  • Die Ware zurückzunehmen
  • Den Betrieb des Kunden zu betreten
  • Die Ware bestmöglich zu verwerten

 

Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nicht automatisch – er muss ausdrücklich erklärt werden.
Übersteigen unsere Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten frei.

 

10. Abnahme, Gefahrübergang, Erfüllungsort
Die Lieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – frei Frachtführer (FCA gemäß INCOTERMS 2010) ab unserem Firmensitz. Der Kunde trägt die Kosten für den Transport und die Versicherung der Waren, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

 

Abnahme:

  • Ist eine Abnahme vereinbart (z. B. bei Lohnarbeiten), muss sie unverzüglich nach Anzeige der Versandbereitschaft in unserem Werk erfolgen.
  • Persönliche Abnahmekosten (z. B. Reisekosten) trägt der Kunde. Sachkosten (z. B. Prüftechnik, Gutachter) stellen wir gesondert in Rechnung.
  • Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Kunden zu versenden oder einzulagern.

 

11. Sachmängelhaftung
Unsere Gewährleistung für Sachmängel beträgt:
– auf reparierte und refurbished Ware: 6 Monate
– auf Neumaschinen: 12 Monate ab Inbetriebnahme, maximal jedoch 14 Monate ab Vorabnahme in unserem Werk.

 

Wird die Maschine nicht von uns oder unseren autorisierten Partnern in Betrieb genommen, erlischt die Sachmängelhaftung.

 

12. Mängelansprüche

a) Anzeige von Mängeln

  • Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Lieferung schriftlich zu melden.
  • Ist eine Abnahme vereinbart, müssen offensichtliche Mängel sofort gerügt werden.
  • Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, schriftlich anzuzeigen.
  • Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.

 

b) Nacherfüllung
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge haben wir das Recht, den Mangel nach unserer Wahl zu beheben oder eine mangelfreie Ersatzlieferung vorzunehmen.
Der Kunde muss uns hierzu eine angemessene Frist einräumen. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar ist, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

 

c) Ausschluss von Ansprüchen
Wir haften nicht für:

  • unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit,
  • natürliche Abnutzung,
  • Schäden nach Gefahrübergang durch unsachgemäßen Gebrauch, falsche Betriebsmittel, mangelhafte Montage durch Dritte oder äußere Einflüsse, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind.

 

d) Gewährleistungsausschluss bei Eingriffen
Werden unsere Produkte ohne schriftliche Zustimmung verändert, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, erlischt die Gewährleistung, wenn der Kunde nicht beweist, dass diese Maßnahmen nicht ursächlich für den Mangel waren.

 

e) Zurückbehaltungsrecht
Wir können die Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig machen – ausgenommen ist ein angemessener Einbehalt in Bezug auf den Mangel.

 

f) Gebrauchtgeräte
Bei gebrauchten Maschinen hat der Kunde vor Auslieferung die Möglichkeit zur Prüfung. Mit Auslieferung gilt die Leistung als vollständig erbracht. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

g) Verjährung
Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung oder – wenn vereinbart – ein Jahr nach Abnahme.

Ausnahmen: Bei Bauwerken, Rückgriffsansprüchen (§ 478 BGB), arglistigem Verhalten oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

 

13. Sonstige Haftung

a) Grundsatz
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.

 

b) Eingeschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

 

c) Ausschluss bei bestimmten Fällen
Keine Haftung übernehmen wir z. B. bei:

  • mittelbaren Schäden,
  • entgangenem Gewinn,
  • Produktionsausfall – sofern nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.

 

d) Arglist, Garantie, Produkthaftung
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn:

  • wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben,
  • wir eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben,
  • es sich um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.

 

e) Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt oder eine Kündigung wegen Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, ist nur möglich, wenn wir diese zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.